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"Ausfallhonorar - da gibt's doch sowie so nichts vom Fotografen"

Gelegentlich kommt es vor, dass ein Fotojob in letzter Minute abgesagt wird oder dass aus fest zugesagten 10 Tagen nur 5 werden. Das ist umso ärgerlicher, wenn man andere Jobs in diesem Zeitraum abgesagt hat. In diesem Fall könnte man ja dann Ausfallhonorar berechnen…

Bevor man allerdings eine Ausfallrechnung losschickt, ist ein Gespräch mit dem Auftraggeber dringend angebracht. Wurde man von einer Produktionsfirma beauftragt oder bekommt der Fotograf ebenfalls ein Ausfallhonorar vom Kunden, stehen die Chancen für den Fotoassi auch gar nicht schlecht.

Stellt der Fotograf sich allerdings auf den Standpunkt: „Pech gehabt“ sollte man sich gut überlegen, ob man das einfach auch akzeptiert oder ob es sich lohnt, das Geld einzufordern und auf sein Recht zu pochen.

Wenn man im gleichen Zeitraum andere Jobs abgesagt hat und wenn man das zudem auch schriftlich belegen kann, stehen rechtlich gesehen die Chancen auf Ausfallhonorar bzw. Schadensersatz nicht schlecht.

Kommt es zum Streit, muss man zuerst beweisen können, dass man von dem Fotografen auch wirklich als Fotoassistent verbindlich gebucht wurde bzw dass ein finanzieller Schaden entstanden ist. Hat man ein Callsheet mit den Daten des Fotoshootings und dem eigenen Namen bekommen, ist das natürlich relativ einfach. Gleiches gilt, wenn man Emails von dem Fotografen vorlegen kann, aus denen hervorgeht, dass man für den Fotojob in einem bestimmten Zeitraum gebucht wurde. Hat man solche Beweise nicht, wird es schwierig.

Allerdings ist selbst bei guter Beweislage fraglich, ob sich ein Rechtsstreit insgesamt lohnt. Zum einen bucht einen dieser Fotograf sicher nie wieder und zum anderen bedeutet ein Rechtsstreit Stress, er kostet Zeit und nicht zuletzt weiß man nie, ob ein Richter die Fakten genau so sieht. Kommt es wirklich zu einem Gerichtstermin, schlägt ein Richter meistens erstmal einen Vergleich vor. Geht man darauf ein, bekommt man einen Teil der geforderten Summe und geht nicht das Risiko ein, bei einer richterlichen Entscheidung evtl schlechter da zu stehen. Leider  muss man bei einem Vergleich aber meist auch einen Teil der Verfahrenskosten übernehmen. Somit lohnen sich Klagen bei geringen Streitwerten finanziell oft nicht.

Im Gespräch mit dem Fotografen auf die Fakten hinzuweisen, dürfte in den meisten Fällen dagegen schneller und stressfreier zu einem Kompromiss führen. Bekommt man dann nur einen Teil des erhofften Ausfallhonorars oder kann man den Fotografen davon überzeugen, dass wenigstens eine Buchung beim nächsten schönen Fotojob als kleine Wiedergutmachung angebracht ist, dürfte es allemal besser sein, als einen Rechtsstreit anzufangen.

 

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