Solche oder ähnliche Anfragen nach Halb-Tagesbuchungen gibt es immer mal wieder. Aber lohnt es sich, darauf einzugehen?
Meist kommen diese Anfragen von handwerklich arbeitenden Fotografen. In der Werbung und bei redaktionellen Shootings sind „halbe Buchungstage“, wie auch eine Abrechnung des Assistenten nach Stunden, eher unüblich.
Aus Sicht des Fotografen ist es verständlich, dass für ihn ein kurzes Shooting kein ganzer Tag ist und er seinem Kunden evtl auch nur einen halben Tagessatz berechnen kann. Aber selbst wenn es nur 4 Stunden Shoot inklusive Auf- und Abbau sind, für den Fotoassistenten ist der Rest des Tages gelaufen. Es gibt absolut keine Möglichkeit, die zweite Hälfte des Tages mit einem anderen Job zu füllen und im Unterschied zum Fotografen, kann ein Assistent von halben Tagen kaum leben.
Ob man sich nun für halbe Tage buchen lässt, muss jeder für sich selbst entscheiden. Es ist sicherlich besser als gar nichts zu tun, allerdings sollte man dann mit dem Fotografen auch vorab festlegen, was ein „halber Tag“ ist. Sind das 4 Stunden vom Zeitpunkt des Eintreffens bis zum Ende des Jobs? Oder sind Anfahrt / Abfahrt mit inbegriffen? Was passiert, wenn es länger dauert? Gibt es dann je angefangene Stunde overtime oder gleich den vollen Tagessatz?
Gerade ein Termin, der „bestimmt nur maximal 2 Stunden“ dauert, entpuppt sich leicht als voller Tagesjob. Da muss sich nur die zu fotografierende Person verspäten und schon wartet man stundenlang, bis es endlich losgeht. Auch wenn es immer wieder Fotografen gibt, die der Ansicht sind, dass dann solche Wartezeiten nicht bezahlt werden, kann man dagegen halten, dass man „nur“ als Fotoassistent gebucht wurde und somit auch keine Verantwortung für andere Bereiche trägt.
Wichtig bleibt bei allen Überlegungen wie so oft, schon vor dem Job solche Unwägbarkeiten mit dem Fotografen zu besprechen. Denn wegen der Bezahlung weniger Stunden in Streit zu geraten, lohnt sicher nicht.