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Fotoassiblog ist der Blog von Fotoassistent.de.

Seit 2002 gibt die Seite Fotoassistenten und Digital Operators die Möglichkeit, sich optimal zu präsentieren.

Mit einem Eintrag ist man auf Fotoassistent.de, PhotoAssistant.com PhotoAssistant.co.uk sowie AssistantsPhoto.fr gelistet und somit unter den wahrscheinlich bestmöglichen Domains international vertreten.

Zusätzlich bekommt jeder Assistent auf der Seite automatisch die Jobangebote zugeschickt, die Fotografen in seinem Land über den Verteiler schicken.
Finde hunderte Fotoassistenten auf unserer Hauptseite: www.fotoassistent.de

Kann man Reisetage (voll) berechnen?

Als Assistent wird man ja für eine bestimmte Zeitspanne gebucht. Ob man dann im Büro Organisationsaufgaben übernimmt, am Set arbeitet, oder aber „nur“ auf Reisen ist, ist letztlich unerheblich. Der Fotograf hat einen ja angewiesen, genau das zu machen. Und wenn „das“ dann bedeutet, im Flieger zu sitzen, na dann ist es halt so. Man ist ja für den Tag geblockt und kann nicht für jemanden anderen arbeiten und somit zählt dieser Tag natürlich auch als Arbeitstag.

Ähnlich verhält es sich an produktionsfreien Tagen im Ausland. Da sitzt man manchmal ein paar Tage einfach nur im Hotel und wartet darauf, dass es weitergeht. Man hat sich das nicht ausgesucht und kann nicht irgendwie anders Geld verdienen und somit spricht eigentlich auch nichts dagegen, diese Tage voll abzurechnen.

Meistens ist das auch gar kein Problem. Der Fotograf berechnet dem Kunden schließlich seine Reisetage, Locationscouting oder Wettertage meist auch zu 50-100% des regulären Tagessatzes.

Schwieriger ist es mit Fotografen, die mit dem Kunden einen „Pauschalpreis“ ausgemacht haben und dann an allen Enden versuchen zu sparen, um Ihren Gewinn zu maximieren. Da gerät man leichter in Diskussionen, ob man als Fotoassistent diese Tage überhaupt, bzw zum vollen Tagessatz berechnen darf. Meist kommt man mit dem Argument „Ich bin ja für Dich unterwegs und kann in der Zeit ja auch nicht bei jemandem anderem Geld verdienen“ noch am Weitesten.

Rechtlich gesehen hat der Fotograf einen zu einem bestimmten Tagessatz gebucht. Sofern vorab keine weiteren Absprachen bestehen, gilt dieser Tagessatz auch an Reisetagen, bei Schlechtwettertagen oder auch wenn der Job ganz abgesagt wird.

Somit ist es ratsam, bei unbekannten Fotografen diese Dinge vorab anzusprechen, damit man weiß, wie der Fotograf so tickt und man nach dem Job nicht in Streit gerät.

 

Bild: © Dexter Douglas/Veer

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