Ja natürlich, das ist klar aus der Sicht des Fotografen.. Nur wie sieht das eigentlich rechtlich aus?
In einem Business, in dem die Agenturen die Fotografen oft erst nach Monaten zahlen und Fotografen froh sind, wenn sie wenigstens die Nebenkosten Akonto oder zeitnah nach einem Job erstattet bekommen, ist es natürlich nicht verwunderlich, wenn der finanzielle Druck weitergegeben wird. Viele kennen das: Assistenten werden erst sehr spät und oftmals als Letzte bezahlt.
Machen wir uns nichts vor, gerade freie Assistenten sind oft leichter austauschbar als ein Mietstudio, ein Rent, HMS. Somit kann ein Fotograf es auch eher verschmerzen, wenn ein Assistent sauer wird. Das soll nun natürlich nicht heißen, dass man nicht freundlich erinnern und nachfragen soll, wann die eigene Rechnung endlich beglichen wird.
Aber wie sieht das rechtlich eigentlich aus?
Meist besteht zwischen Assistent und Fotograf ein Dienstvertrag, bei dem nach § 611ff BGB folgende Grundsätze gelten: Der Assistent ist lediglich zur Leistung der versprochenen Dienste (also Anwesenheit und Assistenz) verpflichtet und nicht auch für das Ergebnis verantwortlich. Für diese Leistung hat der Auftraggeber die vereinbarte Vergütung zu zahlen.
Hat man also eine Rechnung gestellt und um Bezahlung innerhalb einer bestimmten Frist gebeten, muss der Fotograf auch fristgerecht bezahlen. Und selbst wenn mit der Rechnung keine Frist gestellt wird, gilt die gesetzliche Frist von 30 Tagen. Aber hilft das etwas, wenn der Fotograf erst irgendwann zahlen will und evtl. wirklich gerade finanziell mit dem Rücken zur Wand steht? Auch für Fotografen ist es aufgrund der Zahlungsmoral der Auftraggeber manchmal schwierig, offene Rechnungen zu begleichen. Es gibt Fälle von Fotografen, die bei mehreren Jobs hintereinander die Nebenkosten teilweise vorgestreckt hatten und trotz hoher Außenstände gelinde gesagt pleite waren.
Klar könnte man nun als Assi mahnen, mit dem Ergebnis, dass der Fotograf einen sicher nie wieder bucht. Und vor allem sollte man sich darüber im Klaren sein, dass die Mahnerei nur dann Sinn macht, wenn man nach der „letzten Mahnung“ auch handelt. Möchte man dann selber zum Amtsgericht gehen oder ist man gewillt und fähig, die Kosten für einen Anwalt oder Rechtsstreit vorzustrecken?
Natürlich soll das kein Plädoyer dafür sein, offene Rechnungen nicht einzufordern. Wichtig ist in erster Linie, mit dem Fotografen zu reden und eine Lösung zu finden.
Kann er derzeit einfach nicht zahlen, ist es sicherlich sinnvoller, weiter zu warten – oder wenn man selbst in der Klemme steckt – eine Teilzahlung zu erbitten. Durch Reden einen Kompromiss zu finden ist immer besser als eine (Geschäfts)beziehung mit Mahnung und Prozess zu belasten.
Eine gute Idee ist es dann immer, das mündlich vereinbarte wenigstens in einer Email festzuhalten. Sollte es doch später hart auf hart kommen und man möchte Klage erheben, können Emails, die die Absprachen zum Zahlungszeitpunkt dokumentieren, wenigstens die Verjährung der Rechnung hemmen.
Will der Fotograf aus irgendeinem Grund nicht zahlen sieht das natürlich anders aus. Welche Möglichkeiten es gibt, eine offene Rechnung anzumahnen und rechtlich durchzusetzen, sowie wie lange man sich Zeit lassen darf, bis man eine Rechnung stellt, dazu mehr in einem anderen Beitrag.