Auch in der diesjährigen Umfrage hatten wir gefragt, wie lange Fotografen für die Begleichung einer Assistentenrechnung benötigen. Erfreulicherweise haben sich die Werte in den letzten Jahren kaum verändert. Die Zahlungsmoral der Fotografen ist in Bezug auf die Fotoassistenten nach wie vor hoch:
Innerhalb von 4 Wochen haben 66% der Fotoassistenten die Rechnung bezahlt bekommen, nach 6 Wochen liegt der Wert bei 87%. Lediglich 13% der Fotografen zahlen später als 6 Wochen nach Rechnungsstellung.
Was macht man aber, wenn die Rechnung schon vor Wochen gestellt ist und der Fotograf dennoch nicht zahlt? Welche Möglichkeiten hat man als Fotoassistent und wie mahnt man richtig?
In der Jahresumfrage von 2015 hatten rund 15% der Fotoassistenten angegeben, dass sie im letzten Jahr eine Rechnung nicht gezahlt bekommen haben. So etwas ist ärgerlich und wird sich nie ganz vermeiden lassen, dennoch kann man mit einer deeskalierenden Taktik das Risiko minimieren. Grundsätzlich zahlen die meisten Fotografen die Rechnung des Fotoassistenten relativ schnell. Meist auch schon deshalb, da die Rechnung im Verhältnis mit den anderen Produktionskosten relativ gering und somit recht einfach zu begleichen ist.
Sollte ein Fotograf deutlich über dem Zahlungsziel liegen, heißt die oberste Devise: Freundlich bleiben, immer mal wieder telefonisch oder per E-Mail nach dem Grund fragen und am Ball bleiben. Postalische Mahnungen sollte man aufgrund des relativ engen Vertrauensverhältnisses zwischen Fotograf und Assistent erst einmal unterlassen. Kommt man dennoch nicht zu seinem Geld und sind mehrere Monate vergangen, hat man mehrere Möglichkeiten, der Rechnung etwas Nachdruck zu verleihen. Aber bevor man ein Einschreiben schickt, oder einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirkt muss man sicherstellen, dass die Adresse des Fotografen auf der Rechnung mit den Angaben im Impressum übereinstimmt und dass man beweisen kann, dass er die Rechnung erhalten hat. Am besten geht dies, in dem man die Rechnung postalisch mit einem festen Zahlungsziel versendet. Verstreicht dann dieses Zahlungsziel, sendet man eine Mahnung als Einschreiben mit erneuter Zahlungsfrist. Erst mit dieser Mahnung als Einschreiben kann man den Zugang der Rechnung rechtlich sicher belegen.
Passiert dennoch nichts und blockt der Fotograf Nachfragen ab, dürften die Chancen ohne weitere Mittel schlecht stehen. Eine relativ einfache Möglichkeit ist dann, eine Forderung an ein Inkassounternehmen abzugeben. Unternehmen wie die mediafinanz akzeptieren auch einzelne offene Rechnungen. Bei Erfolg berechnet das Unternehmen dann dem Fotografen Gebühren und man erhält selber den Rechnungsbetrag zu 100%. Mehr dazu unter diesem Link: Mahnung richtig erstellen als Selbstständiger Eine andere Möglichkeit ist, selber beim Amtsgericht einen Mahnbescheid zu erwirken. Dies kann sogar online erfolgen und ist nicht weiter schwierig.
Falls der Fotograf dann gegen den Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen Widerspruch einlegt, kann das Gericht sofort einen Vollstreckungsbescheid erlassen. Aber dazu werden es wohl die wenigsten Fotografen kommen lassen.
Dennoch sollte man sich gut überlegen, ob man diesen Weg gehen möchte. Neben der eigenen Zeit wird dieser Fotograf einen sicher nicht mehr buchen, geschweige denn weiter empfehlen.
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