Irgendwann passiert es wahrscheinlich jedem Fotoassistenten: Man hat einem Fotografen auf die Schnelle zugesagt und irgendwann bemerkt man, dass man an dem Tag ja schon für einen anderen Job optioniert oder gebucht ist…
Jetzt steckt man in der Klemme, denn einer der Jobs muss abgesagt werden. Je kürzer die Zeit bis zum Fotoshooting ist, umso ärgerlicher ist das natürlich für den Fotografen – denn der hat andere Sachen im Kopf, als sich einen Ersatz-Assi zu suchen.
Ob der Fotograf die Absage dann krumm nimmt hängt meist von der Art und dem Grund ab, warum (und vor allem wann) man absagt. Sagt man kurz nach der Jobzusage wieder ab und begründet das nett, wird das meistens keine Probleme machen. Hat man aber schon vor Wochen bei dem langweiligen Eintagesjob zugesagt und hat jetzt ein Jobangebot für mehrere spannende Tage dürfte es schwieriger werden, den ersten Job – ohne einen schlechten Eindruck zu hinterlassen – wieder loszuwerden.
Was auch immer man als Grund bei einer Absage anführt, man sollte sich vor dem Anruf gut überlegen, wie die Absage auf den Fotografen wirken wird.
Vermeiden sollte man vor allem den Eindruck, dass man jetzt einfach einen besseren Job hat und deshalb absagt. Entsteht dieser Eindruck, ist das zum einen wenig schmeichelhaft für den Fotografen und zum anderen suggeriert man, dass man sich als Assistent nur so lange an eine Zusage hält, bis sich etwas Besseres auftut. Das ist sicher keine solide Basis für eine weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Das Mindeste in dieser Situation ist es, selbst schon nach Ersatz zu suchen und bei der Absage direkt jemanden anbieten zu können, der Zeit hat, qualifiziert ist und mit dem vereinbarten Honorar einverstanden ist. Dass man dem Fotografen persönlich am Telefon absagt und nicht nur eine Email schreibt, sollte eigentlich ebenfalls klar sein.
Kommt es zum Streit mit dem Fotografen, könnte eine Absage sogar rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen:
- Der Auftraggeber, dem man eine Buchung wieder absagt, hat Schadensersatzansprüche gegen den Assistenten. Das gilt selbst dann, wenn der Fotoassistent für Ersatz gesorgt hat, aber z.B. Kosten durch die Umbuchung eines Fluges entstehen.
- Es gibt eine sogenannte „Unübertragbarkeit der Leistung“, d.h. bei Verhinderung einfach einen Freund oder anderen Fotoassi auf den Job zu schicken ist rechtlich nicht möglich!
Somit bleibt als Resümee: Man sollte mit Jobzusagen vorsichtig umgehen – und wenn doch etwas schief geht muss man sich unbedingt so früh wie möglich um eine Lösung mit dem Fotografen bemühen.